AHV Bezüger versus Asylbewerber

 

Was haben AHV Bezüger und Asylbewerber gemeinsam? Beide beziehen Gelder und belasten das Sozialsystem. 

Neuerdings zirkuliert ein Leserbrief aus dem Sarganserland in Social Medien mit dem Aufruf, ihn weiterzuleiten oder in den Status zu stellen. 

 

 

 

 

Haben Sie es gewusst?

Die armen Asylbewerber bekommen in der Schweiz gemäss aktuellem Medienberichten 56 Franken pro Person und Tag an Sozialhilfe. "Dies ist der reichen Schweiz unwürdig", sagt eine grünliberale Nationalrätin anlässlich der Debatte im Bundeshaus um das Asylwesen. 

Wissen die Parlamentarier nicht, wie viel AHV-Rente verheiratete Schweizer bekommen?  Die maximale Ehepaar Rente pro Jahr beträgt 41760 Franken. Rechnen Sie selber. Das macht genau 58 Franken pro Person und Tag. Zugegeben, das sind zwei Franken mehr als die Asylbewerber bis jetzt bekommen. Mit dem Unterschied: Die Schweizer bezahlen davon noch die Krankenkasse, die Versicherungen, den Mietzins, den Zahnarzt, den Selbstbehalt bei der Krankenkasse und die Kleider. Für die ärmsten Rentner sind es übrigens lediglich 27840 Franken in zwölf Monaten (macht 38 Franken pro Person und Tag). Obwohl diese für die AHV 44 Jahre gearbeitet und in die AHV einbezahlt haben. 

Und da fragen Sie uns, wie viel Sympathie und Glaubwürdigkeit für unsere Politiker und vor allem für die SP-Politiker und Grünliberalen noch übrig bleibt? Diese Sozialhilfe für  Asylbewerber ist eine Ohrfeige für alle Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gespart und gearbeitet haben. Vielleicht denken nun auch einige Noch-nicht-Rentner einmal darüber nach. 

 

Für diejenigen, die es nicht besser wissen: 

 
  • Rente

    Die maximale Einzelrente der AHV ist SFr. 29'400.-- pro Jahr. Das macht dann SFr. 80.50.-- pro Tag. Es gibt in der Schweiz allerdings nur sehr wenige, die allein von der AHV leben müssen. Alle früher in Anstellung arbeitenden haben noch die Pensionskasse und viele dazu noch Säule 3a. Wenn jemand zuwenig AHV und Pensionskasse hat, dann kann er Ergänzungsleistung beantragen. Wenn man die eigene Liegenschaft bewohnt, kann man zusammen mit dem Ehepartner noch bis zu einem zusätzlichen Vermögen von SFr. 200'000.-- diese Leistungen bekommen.  Die IV bezahlt auch Hilflosenentschädigung bis SFr. 1000.-- pro Monat. 

    Hier ein InfoVideo: https://vimeo.com/544893682?sl_key=appTest

    Oh, wir armen Schweizer. Wir werden so benachteiligt. Wir arbeiten wie die Verrückten, unser Leben lang, und dann kommen andere und profitieren. Sie nehmen uns weg, was eigentlich uns zusteht.

 
  • AHV

    Die Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung war eine der Forderungen gewesen, die das Oltener Aktionskomitee, das sich aus Spitzenvertretern von Gewerkschaftsbund und der Sozialdemokratie zusammensetzte, während des Landesstreiks 1918 an den Bundesrat gestellt hatte. 1940 forderte der Schweizerische Gewerkschaftsbund, das System der für Wehrmänner eingeführten Lohnersatz-Ordnung bei Kriegsende in eine AHV zu überführen. 1942 legte ein von Arbeitnehmerverbänden, der SP und der FDP getragenes Komitee ein entsprechendes Projekt mit dem Titel "Gesichertes Alter" vor. Auch 1947 machte sie die SP für die Einführung der AHV stark. 

    Oh, diese bösen Linken. Sie haben sich für die Einführung der AHV eingesetzt und engagieren sich heute mit einer AHV Initiative für eine 13. Monats-Rente. 

 
  • Sozialhilfe

    Bedürftige Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Ausländer erhalten nur reduzierte Sozialhilfeleistungen. Der Ansatz muss gemäss Gesetz unter demjenigen für die einheimische Bevölkerung liegen. Abgewiesene Asylsuchende erhalten grundsätzlich nur eine Nothilfe. Sie umfasst nur Leistungen für den unmittelbaren Erhalt des Lebens (in der Regel Essen, Logis sowie medizinische Notfallbehandlungen). Die Nothilfe wird in einigen Kantonen als Sachleistung ausgerichtet. Dort, wo dies nicht möglich ist, werden neben Sachleistungen Geldbeträge zwischen ca. SFr. 8.-- und 10.-- ausbezahlt. Asylsuchende leben nicht in Saus und Braus, sondern bekommen das Allernotwendigste für ein würdiges Leben. 

    Apropos Arbeit: Es gibt viele Hindernisse für Menschen aus dem Asylbereich, wenn sie arbeiten möchten. So werden z.B.: ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse und Zeugnisse in der Schweiz nicht anerkannt. Die Mehrheit der anerkannten Flüchtlinge und der vorläufig Aufgenommenen sind zwar im arbeitsfähigen Alter; dennoch haben nur 25 bis 30 Prozent dieser Menschen in den ersten Jahren ihres Aufenthalts eine Arbeit mit einem die Lebenskosten deckenden Lohn. Von den Personen, deren Asylgesuch noch hängig ist, können nur 2,5 Prozent einer Erwerbstätigkeit nachgehen. 

    Oh, diese unverschämten Flüchtlinge. Sie kommen hierher und wollen profitieren. Sie wollen nicht arbeiten und sind faul.

 
  • Asyl versus AHV

    Die AHV ist keine Versicherung im eigentlichen Sinne, wo man einbezahlt und später diesen Betrag wieder erhalten kann. Sie ist ein Generationenvertrag, wo Junge und Erwerbstätige die Leistungen der Rentnerinnen und Rentner finanzieren. Die Erwerbstätigen, und dazu gehören auch Migranten und Asylbewerber, bezahlen, damit wir Alten ein gutes Leben führen können.

    Die Schweiz gibt etwa 3 Prozent des Staatshaushalts für den Asylbereich aus. Der Grossteil dieser Kosten geht auf die Behandlung der Asylgesuche, die Unterbringung und die Ausschaffung Abgewiesener. Enthalten sind hier auch die Beiträge, die der Bund an die Kantone für die Sozialausgaben und Integrationskosten erstattet. Zum Vergleich:  

  1. Das Verteidigungsbudget ist drei Mal höher. 
  2. Ein Drittel der gesamten Ausgaben des Bundes geht in die soziale Vorsorge. Im Jahr 2022 beliefen sich diese Leistungen auf 207,8 Milliarden Franken, was 26,6% des Bruttoinlandprodukts (BIP) entspricht. Davon investiert der Bund 87 Mrd. Franken fürs Alter. 
 

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